Niederösterreichisches Inkasso

Schuldner

Gebührenrechner

Die Gebühren für Inkassomahnungen sind gesetzlich festgelegt. Nachfolgend können Sie die Höchstsätze berechnen, die auf Sie als Schuldner zukommen.

Alle Angaben ohne Gewähr!

Dinge, die Sie wissen müssen:

Wer muss die Kosten zahlen?

Die Kosten der Inkassomaßnahmen muss der Schuldner dem Gläubiger (unserem Auftraggeber) gem.  §1333 Abs. 2 ABGB ersetzen. Wir fordern die Kosten gleich im Rahmen des Inkassoverfahrens vom Schuldner. Einzig die Umsatzsteuer der Betreibungskosten müssen vom Auftraggeber an uns gezahlt werden, wenn dieser zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Mehr Erfahren zur Umsatzsteuer

Wie kommen die Kosten zustanden?

In Österreich regelt die Verordnung BGBl. Nr. 141/1996 über die „Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen“ die Höhe der Inkassokosten (geändert durch BGBl. II Nr. 490/2001 idF BGBl. II Nr. 103/2005). Zu beachten ist, dass diese Werte an den Verbraucherpreisindex angepasst werden!

Warum sind die Kosten in der Mahnung höher als in der Verordnung?

Die Inkassokosten dürfen gem. § 4 Abs. 2 BGBl. Nr. 141/1996 1x jährlich an den VPI (Verbraucherpreisindex)  angepasst werden. Maßgeblich ist die Abweichung des letzten Jahresdurchschnitts zum VPI 1986 (Basis Jahresdurchschnitt 1994 = 100%).
Beispiel Anpassung 2024: VPI 1986 Ø 2023 / VPI 1986 Ø 1994 -> 239,9 / 125,6 1,91 (alle Werte werden mit diesem Faktor multipliziert.)

Ich habe weitere Fragen, an wen kann ich mich wenden?

Unser Team ist 7 Tage die Woche für Sie da und wir freuen uns darauf, Sie unverbindlich beraten zu können! Rufen Sie dazu einfach unter +43 720 77 80 77 an oder schreiben Sie eine E-Mail an office@noe-inkasso.at.